Preise und Abrechnung
Kostenübernahme
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin erfülle ich die Voraussetzungen für die Abrechnung über die obligatorische Grundversicherung. Diese übernimmt die Kosten für die Behandlung, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Bis zur Erfüllung der Franchise sowie des allfälligen Selbstbehalts werden die Behandlungskosten jedoch von der versicherten Person selbst getragen.
Idealerweise bringen Sie eine Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits ausgefüllt zum Erstgespräch mit. Das entsprechende Formular finden Sie unten verlinkt.
Die erste ärztliche Anordnung beinhaltet 15 therapeutische Sitzungen. Ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt ist befähigt eine weitere Anordnung auszustellen. Somit sind 30 Sitzungen gedeckt. Für eine weitere Behandlung wird eine Fallbeurteilung mit einem Facharzt für Psychiatrie vorgenommen.
In den Sitzungen können wir allfällige Fragen rund um die ärztliche Anordnung oder zum Ablauf der Kostenübernahme gemeinsam klären.
Preise und Tarife
Der Tarif für psychologische Psychotherapie ist schweizweit einheitlich geregelt und beträgt CHF 2.85 pro Minute (154.80 für 60 Minuten).
Dieser Tarif gilt auch im Kanton Basel-Stadt und wurde gemeinsam von Versicherern und Berufsverbänden festgelegt.
Sitzungslängen und Kostenbeispiele. Je nach Thema und Bedarf dauert eine Sitzung unterschiedlich lang:
Einzelsitzung: 60–75 Minuten
60 Minuten: CHF 154.80
75 Minuten: CHF 193.50
Paartherapie: 90 Minuten CHF 232.20
Paartherapie wird in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen und gilt als eine Privatleistung.
Konditionen
Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus storniert werden. Ohne Abmeldung, werden sie mit dem vollen Ansatz in Rechnung gestellt.